Corona Soforthilfe
Was Anfang des Jahres noch wie ein verfrühter, Aprilscherz für Bier daherkam, beherrscht inzwischen unser gesamtes Leben: Corona bzw. Covid-19. Kaum ein TV-Sender, der nicht rund um die Uhr über das Virus und dessen Folgen berichtet. Ob soziales Leben oder Wirtschaft: Corona hat übernommen. Die Folgen sind weder kurz- noch langfristig abzusehen.
Was allerdings schon jetzt Fakt und Realität ist: Die Wirtschaft leidet und wird dies auch auf absehbare Zeit tun. Unternehmer müssen sich und ihre Firmen neu erfinden, umdenken, umstrukturieren, neu fokussieren und vor allem überleben. Das geht in vielen Fällen nicht ohne externe Unterstützung, eine professionelle Beratung und einen optimalen Online-Auftritt.
Viele Bundesländer haben deshalb ein nie dagewesenes Rettungspaket geschnürt. Mit diesem soll sowohl Freiberuflern, als auch KMU tatkräftig unter die Arme gegriffen werden. Bereits seit Ende März können Unternehmen der einzelnen Bundesländer Corona-Soforthilfen beantragen, die sich zwischen 9.000 und 25.000 Euro eingependelt haben. Die Bundesregierung hilft zudem an anderen Stellen.
Corona-Beihilfen in Deutschland – hier wird Ihnen geholfen
Generelle Informationen für Sie und Ihr Unternehmen und den passenden Förderprogramm können Sie unter den nachfolgenden Links einsehen:
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https://www.handwerksblatt.de (mit einer weiteren Übersicht sämtlicher Beihilfen)
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http://www.foerderdatenbank.de
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https://www.bmwi.de/
Zudem gibt es den sogenannten KfW-Unternehmerkredit. Dieser besteht nicht erst seit Corona. Jedoch wurden die Zins- und Zahlungsmodalitäten nachjustiert und den aktuellen Umständen angepasst. Unter http://www.kfw.de/inlandsfoerderung/ und https://www.kfw.de/Download-Center/ können Sie überprüfen, ob und inwieweit ein solcher Kredit für Sie und Ihre Firma in Frage kommen kann.
Da jedes Bundesland seine eigenen Rettungsschirme aufgespannt hat, habe ich mich hier auf NRW und Hamburg konzentriert. Im Übrigen gelten auch die oben genannten Links weiterhin. Zudem bitte ich zu berücksichtigen, dass sich die Angaben nur bis zum heutigen Tag (20.05.2020) beziehen. Es können in der Zwischenzeit weitere Veränderungen an den Rettungsschirmen erfolgt sein.
Soforthilfen und Hilfen wegen Corona in NRW – wie sehen sie aus?
Die Soforthilfen – so impliziert es der Name – griffen bereits wenige Tage, nachdem Deutschland in den Lockdown ging. So konnten sich Gründer, Start-ups, Solo-Selbstständige und KMU bei den jeweiligen Landesregierungen mit nur wenigen Schritten für eine auf drei Monate angelegte Finanzspritze bewerben. In NRW ist das noch bis zum 31. Mai 2020 möglich.
In Nordrhein-Westfalen sieht die Soforthilfe wie folgt aus:
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Ein Betrieb mit bis zu 5 Beschäftigten erhält 9.000,00€
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Ein Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten erhält 15.000,00€
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Ein Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten erhält 25.000,00€
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Sind Sie Künstler, erhalten Sie über ein Antragsformular einmalig bis zu 2.000,00€
Das Bundesland unterstützt an weiteren Stellen durch separate Finanzspritzen, Entschädigungen und Fristverlängerungen. So wurden die Landesbürgschafts-Kapazitäten von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Entstehen in Folge von Quarantänemaßnahmen Verdienstausfälle bei Ihren Beschäftigten, werden die Entschädigungen von der Landesregierung übernommen.
Auch (Landes-)Banken und die KFW versuchen in dieser Zeit, Unternehmen unter die Arme zu greifen. In NRW sind das die NRW.Bank, die einen Universalkredit für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro anbietet. Eine Kreditzusage kann innerhalb von 3 Tagen bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis max. 250.000,00€ erfolgen. Die Bürgschaftsbank NRW bietet zudem:
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Die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro
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Die Anhebung des zu verbürgenden Kreditvolumens auf 3,125 Mio. Euro
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Die Anhebung des Höchstbetrags für eine Bürgschaft auf 200.000,00 Euro
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Eine Express-Bewilligung des gestellten Kreditantrags 72 Stunden nach Eingang
Weitere Informationen erhalten Sie beim Land NRW (allerdings ist der Corona-Link nach aufgetretenen Betrugsfällen vorübergehend stillgelegt) und unter folgenden Hotlines:
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Bank: +49 (0)211 91741 4800
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Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen: +49 (0) 2131 5107 200
Corona-Hilfe in Hamburg – wo beantrage ich was und wie?
Das Bundesland Hamburg bietet ebenfalls diverse Corona-Hilfen an. Ansprechpartner ist hier die Hamburgische Investitions- und Förderbank Hamburg, kurz IFB Hamburg. Die Corona-Soforthilfe Hamburg/HCS richtet sich an Selbstständige und kleine Firmen und bietet diesen je nach Firmengröße und Beschäftigtenzahl folgende Hilfestellungen an:
Maximale Förderbeträge | Bund | Land | Summe |
Solo-Selbstständige | 9.000 | 2.500 | 11.500 |
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter | 9.000 | 5.000 | 14.000 |
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter | 15.000 | 5.000 | 20.000 |
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter | 0 | 25.000 | 25.000 |
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter | 0 | 30.000 | 30.000 |
Darüber hinaus können in Hamburg ansässige Unternehmen aktuell leichter Kredite beantragen und aufnehmen. So hat die Hamburg-Kredit Liquidität/HKL ein Rettungsdarlehen bis zu 250.000,00€ verabschiedet. KMU und Freiberufler, die seit max. 5 Jahren aktiv am Markt sind, können ebenfalls auf einen Kredittopf zugreifen. Zudem bietet die Stadt Hamburg an:
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Dass Landesbürgschaften durch die Stadt übernommen werden
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Entsprechende Formulare für die Antragsstellung, die seit dem 30.03.2020 online sind
Kleine und mittelständische Unternehmen können sich an die BG Hamburg/Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg, wenden. Die BG HH hat die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Zudem erfolgt eine schnellere Bewilligung von Bürgschaften bis zu 250.000,00€. Unter der Hotline +49 (0)40 611 700 100 erhalten Sie ebenso weitere Informationen, wie auf der Website.
Unter folgendem Link können Sie weitere Anlaufstellen für die Corona-Hilfe einsehen:
https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
Wie die HKL in Hamburg, richtet sich der KfW-Kredit an Unternehmen mit gewerblichem Sitz in Deutschland, Unternehmer oder Freiberufler, die seit mind. 5 Jahren am Markt aktiv sind. Gefördert werden alle Unternehmen, und das ohne Umsatzbeschränkung. Zudem können Unternehmen, die bis 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß der EU waren, den Kredit beantragen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beratung für Corona-Hilfen benötigen, rufen Sie mich noch heute für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch unter +49 (0)40 8090319016 an. Ihre Anfragen erreichen mich hier.