Überbrückungshilfen für Unternehmen

Überbrückungshilfen Unternehmen

Überbrückungshilfen für Unternehmen

Bedingt durch die noch anhaltende Corona-Krise unterstützt die deutsche Bundesregierung nach wie vor die deutsche Wirtschaft. Profitieren können sowohl Solo-Selbstständige, als auch KMU, also kleine und mittelständische Unternehmen. Bereits im März 2020 konnten diese basierend auf ihren Mitarbeiterzahlen Corona-Unterstützungen bis zu 25.000,00€ beantragen.

Unternehmen, die eine Beratung benötigen, sich diese aufgrund von Corona aber nicht leisten konnten, sollten durch eine Erweiterung des BAFA-Programms Förderung unternehmerischen Knowhows Feedback von außen „gesponsert“ bekommen. Dieses Programm erfreute sich allerdings so großer Beliebtheit, dass die finanziellen Mittel bereits nach wenigen Wochen erschöpft waren.

Ebenfalls zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft und der deutschen Unternehmen wurde vor wenigen Wochen ein neues Konjunkturpaket verabschiedet. Dieses 130 Milliarden Euro schwere Paket bietet an verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung. D.h., dass jetzt klein- und mittelständische Unternehmen weitere Überbrückungshilfen beantragen können.

Wer ist berechtigt und wie läuft die Antragsstellung ab?

Das Bundeskabinett hat am Freitag, dem 12. Juni 2020, Eckpunkte für ein Bundesprogramm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen beschlossen. Berechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise gelitten haben und leiden.

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen gibt es hier eine wichtige Neuerung: Die Unternehmen müssen nicht ihre Hausbank miteinbeziehen, sondern ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Dieser legt, zusammen mit dem Unternehmen, fest, ob dieses für die Unterstützung in Frage kommt. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem folgende Faktoren:

  • Antragsvoraussetzungen & erstattungsfähige Fixkosten werden glaubhaft dargelegt

  • Die Geschäftstätigkeit musste aufgrund von Corona (fast) vollständig eingestellt werden

  • Die Umsätze 04 & 05/2020 sind um mind. 60% im Vergleich zu 04 % 05/2019 eingebrochen

  • Für Gründungen nach 04/2019 sind die Monate November & Dezember 2019 ausschlaggebend

Ein weiterer Faktor: Keines der beantragenden Unternehmen – egal, ob KMU, Soloselbstständiger, Angehörige der Freien Berufe oder gemeinnützige Organisationen und Unternehmen – durfte sich am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Nach dem Programmende findet eine Soll-Abrechnung statt, zu viel gezahlte Überschüsse werden zurückgezahlt oder nachträglich aufgestockt.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein Zuschussprogramm, das eine Laufzeit von 3 Monaten hat. Die Förderung betrifft die Monate, Juni, Juli und August 2020. Beträgt der Fördermonats-Umsatz wenigstens 60% des Vorjahresmonats, entfällt die Förderung für den jeweiligen Monat. Dabei gewährt die Überbrückungshilfe in diesem Zeitraum einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent

  • 50% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent

  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch, der zwischen 40 und unter 50% liegt

Des Weiteren gilt: Die maximale Förderung beträgt 150.000,00€ für drei Monate. Unternehmen, die bis zu 5 Beschäftigte haben, erhalten einen max. Erstattungsbetrag von 9.000,00€ für 3 Monate. Unternehmen mit bis zu 10 MA erhalten für diesen Zeitraum max. 15.000,00€. In begründeten Ausnahmefällen – KMU mit sehr hohen Fixkosten – können die Höchstbeträge überschritten werden.

Der Unterschied zu anderen Förderprogrammen: Die Förderung dieses neuen Programms ist deutlich höher, als bei der Corona-Soforthilfe. Zudem können auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen einen Antrag stellen, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Insgesamt können für Juni bis August betriebliche Fixkosten in Höhe von 150.000,00€ erstattet werden.

Das richtet sich nach dem Umsatzausfalls des jeweiligen, betroffenen Unternehmens. Dafür sind dann die Anforderungen bei der Antragsstellung und der Abrechnung erhöht worden. Um einen erfolgreichen Antrag zu stellen, muss bei dieser Überbrückungshilfe eine schriftliche Bestätigung der Umsatzausfälle und betrieblichen Fixkosten durch den Steuerberater/den Wirtschaftsprüfer vorliegen.

Wie verhält es sich mit dem Konsolidierungsgebot?

Hier gilt: Verbundene Unternehmen oder solche, die unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluss derselben Person respektive desselben Unternehmens stehen, können die Überbrückungshilfe nur bis zu einer Gesamthöhe von 150.000,00€ für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragen.

Übrigens: Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel für Beratungsleistung bis 4.000 Euro der BAFA bereits lausgeschöpft. Es können -laut BAFA- also keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Diese Information können Sie auf der Homepage der BAFA einsehen.

Aus diesem Grund und weil die Not der Firma sich nicht an begrenzten BAFA-Fördertöpfe orientieren kann, bietet UnternehmerBerater seine Leistungen in den nächsten 3 Monaten zu reduzierten Konditionen an. UnternehmerBerater Behrens garantiert Ihnen: Wir gehen Ihre Unternehmenskrisen gemeinsam an. Sie bezahlen die ausstehende Beratungsleistungssumme erst dann, wenn Sie und Ihr Unternehmen sich wieder in sicherem Fahrwasser befinden.

Wenn Sie weitere Informationen oder eine Beratung für Krisen- und „normale“ Zeiten wünschen, rufen Sie mich noch heute für Ihr  kostenloses Erstgespräch an unter +49 (0)40 8090319016 oder schreiben Sie mir hier

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